Auf kurvenreichen Strecken oder bei ruckartigem Anfahren und Bremsen können selbst harmlose Gegenstände zu lebensgefährlichen Geschoßen werden. Da mangelhafte Ladungssicherung außerdem zu den häufigsten Vormerkdelikten im Straßenverkehr zählt, möchten wir Ihnen hier die aktuell gültigen Bestimmungen zum sicheren Transport von Ladungen aller Art präsentieren.
Die folgenden Informationen wurden der Ford Motor Company (Austria) freundlicherweise vom ÖAMTC zur Verfügung gestellt:
Mangelhafte Ladungssicherung ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle und längst kein Kavaliersdelikt mehr. Die Statistik besagt, dass mangelhafte Ladungssicherung das dritthäufigste Vormerkdelikt im Straßenverkehr ist, gleich nach übermäßigem Alkoholeinfluss und unzulänglicher Kindersicherung. Der Gesetzgeber verlangt deshalb in der Straßenverkehrsordnung und im Kraftfahrgesetz von jedem Verkehrsteilnehmer, dass die Ladungen gesichert werden.
KFG § 101. Beladung (1) Die Beladung von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 5 nur zulässig, wenn
e) die Ladung und auch einzelne Teile dieser, auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sind, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Die einzelnen Teile einer Ladung müssen so verstaut und durch geeignete Mittel so gesichert werden, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern können; dies gilt jedoch nicht, wenn die Ladegüter den Laderaum nicht verlassen können und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Die Ladung oder einzelne Teile sind erforderlichenfalls z.B. durch Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen oder Kombinationen geeigneter Ladungssicherungsmittel zu sichern. Eine ausreichende Ladungssicherung liegt auch vor, wenn die gesamte Ladefläche in jeder Lage mit Ladegütern vollständig ausgefüllt ist, sofern ausreichend feste Abgrenzungen des Laderaumes ein Herabfallen des Ladegutes oder Durchdringen der Laderaumbegrenzung verhindern.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung tragen der Lenker, der Verlader und der Zulassungsbesitzer. Lenkern droht neben saftigen Geldstrafen bei wiederholten Vergehen der Führerscheinentzug durch das Vormerksystem (Punktesystem). Dem Zulassungsbesitzer und Verlader entstehen zusätzliche und oft noch höhere Kosten durch Transportverzögerungen, da die Polizei angewiesen ist, Fahrzeuge mit nicht ausreichender Ladungssicherung abzustellen.
Zu beachten ist die Ladungssicherung nicht nur im Straßenverkehr. Einen wesentlichen und oft nicht erkannten Aspekt spielt die ARBEITSSICHERHEIT: Vor allem bei Belade- und ENTLADETÄTIGKEITEN werden durch mangelhafte Ladungssicherung Waren beschädigt, Menschen verletzt oder gar getötet. Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung kann deshalb auch zu Regressforderungen der Versicherungen führen.
Schützen Sie sich durch gute Planung beim Einkauf von Fahrzeugen und richtige Ausstattung zur Ladungssicherung! Zusätzlich ist vor dem Kauf von notwendigem Material eine fundierte Beratung empfehlenswert. Diese erhalten Sie im Fachhandel oder durch unabhängige Berater. Das eingesetzte Personal muss regelmäßig in seinem Tätigkeitsbereich unterwiesen werden (gesetzlich vorgeschrieben). Dazu zählt natürlich auch die richtige Ladungssicherung.
Informationen zu derartigen Unterweisungen, Schulungen und Beratungen finden Sie unter
www.oeamtc.at/fahrerakademie