Autobesitzer können seit 1.1.2007 ihre Altfahrzeuge, unabhändig von der Erstzulassung des Fahrzeuges, kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Nach der neuen Altfahrzeugverordnung, die am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, müssen zurückgenommene Altautos umweltgerecht entsorgt werden. „Altfahrzeuge“ im Sinne des Gesetzes sind: Pkw mit bis zu neun Sitzplätzen und Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.