- Hilfe vor Ort: Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft.
- Abschleppung (bei Unfall inkl. Bergung): Kann Ihr Fahrzeug vor Ort nicht fahrtüchtig gemacht werden, wird es – auch mit Anhänger – bis zur nächsten autorisierten Ford-Werkstatt geschleppt. Im Umkreis von 50 km auch zu Ihrem betreuenden / ausliefernden Ford Vertragspartner.
- Fahrzeugabholung: Wenn der Schadensort mehr als 80 km vom Wohnort entfernt und die Reparatur am selben Tag nicht mehr möglich ist: Übernahme der Kosten für die Anreise eines Fahrers, um das reparierte Fahrzeug abzuholen, Bahn 1. Klasse oder Flug (Economy Class), sollte die Bahnfahrt mehr als sechs Stunden betragen.
- Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland: Sollte das Fahrzeug im Ausland nicht innerhalb von fünf Tagen repariert werden können, Übernahme der Kosten für den Rücktransport des unreparierten Fahrzeuges zum betreuenden / ausliefernden Ford Vertragspartner.
- Leihwagen oder Übernachtungskosten oder Heim-/Weiterreise (nicht kombinierbar).
Leihwagen: Stellt der autorisierte Ford-Betrieb fest, dass der technische Defekt nicht am Schadentag behoben werden kann, übernimmt die Ford Assistance die Organisation und die Kosten eines gleichwertigen (wenn verfügbar) Leihwagens für die Dauer der Reparatur, jedoch maximal für 2 Werktage. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leihwagenfirma. Die Vorlage eines gültigen Führerscheins sowie einer gültigen Kreditkarte ist obligatorisch. Übernachtungskosten: Wenn der Schadensort mehr als 80 km vom Wohnort entfernt ist und das Fahrzeug am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, erfolgt die Übernahme der Kosten für Übernachtung des Fahrers samt Insassen für die Dauer der Reparatur, jedoch maximal für 3 Nächte inkl. Frühstück und maximal bis Eur 100,- exkl. MWSt pro Person und pro Nacht. Heim-/Weiterreise: Wenn der Schadensort mehr als 80 km vom Wohnort entfernt ist und das Fahrzeug am Schadenstag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, erfolgt die Übernahme der Kosten für die Heimoder Weiterreise für den Fahrer samt Insassen per Bahn 1. Klasse oder per Flug Economy Class, sollte die Bahnfahrt länger als sechs Stunden betragen. - Transferkosten: Übernahme der Kosten für Taxi oder öffentliches Transportmittel bis max. Eur 50,- exkl. MWSt je Schadenfall. Nur bei Inanspruchnahme der Leistungen Fahrzeugabholung, Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland, Leihwagen oder Übernachtung!
- Verschiedenes: Im Falle einer schweren Erkrankung, Todesfall während einer Reise mit dem geschützten Fahrzeug erhalten Sie Unterstützung durch die Einsatzzentrale bei Verständigung naher Angehöriger, Arbeitgeber etc. Wenn bei einem gewerblichen Fahrzeug die Umladung von gewerblichen Gütern angefordert wird, Organisation von Hilfe bis maximal Eur 200,- exkl. MWSt je Schadenfall. Haustiere sind nicht geschützt.
