Seit 1.1.2007 können Autobesitzer ihre Altfahrzeuge unabhängig von deren Erstzulassung kostenlos an Hersteller und Importeure zurückgeben. Nach der neuen Altfahrzeugverordnung, die am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, müssen zurückgenommene Altautos umweltgerecht entsorgt werden. Unter diese Verordnung fallen Pkw mit bis zu neun Sitzplätzen und Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.