Was ist die §57a-Begutachtung?
§ 57a-Pickerl
Bei PKW, Kombi und Anhänger bis 3,5 t Höchst zulässigem Gesamtgewicht ist die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.