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Was ist die §57a-Begutachtung?

§ 57a-Pickerl

Bei PKW, Kombi und Anhänger bis 3,5 t Höchst zulässigem Gesamtgewicht ist die erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

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